Kinderprophylaxe
Der Gesetzgeber hat für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren die zahnärztlichen
Früherkennungsuntersuchungen eingeführt. Die Früherkennungsuntersuchung
führt später in die Individual- und Gruppenprophylaxe. Im 30. bis
42. Lebensmonat findet die erste zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung
statt (FU 1). Zwischen 49. und 72. Lebensmonat findet die zweite Früherkennungs-untersuchung
statt (FU 2), bei hohem Kariesrisiko zusätzlich eine Dritte.
Sie bekommen in unserer Praxis ein Pass für Kinder zwischen dem 1. und 6. Lebensjahr. Im Pass sind viele zusätzlich Informationen rund um den Zahn. Ab dem 6. Lebensjahr stellen wir für Sie ein Bonusheft aus.
Nehmen Sie ihr Kind möglichst frühzeitig mit zu uns. So hat es Zeit uns und die Praxis-Umgebung kennen zu lernen. Ihr Kind fühlt sich dann viel sicherer, sollte es einmal Zahnprobleme haben und eine Behandlung unumgänglich sein.
Ab dem 6. Lebensjahr können wir 2 Mal im Jahr im Rahmen der Krankenkasse prophylaktisch tätig werden. Unsere gut ausgebildeten Prophylaxeheferinnen bieten für Kinder zwischen dem 6. - 10. Lebensjahr im Monat März und September Gruppenprohylaxen an. Genaue Termine erfahren Sie im Praxiskalender unserer Seite.
Zwischen dem 10. und 17. Lebensjahr werden die Kinder und Jugendlichen für eine Terminvereinbarung angeschrieben und erhalten auf das Alter abgestimmte Einzelprophylaxesitzungen.
Wichtige Informationen erhalten Sie in unseren Elternbriefen, die altersentsprechende zahnmedizinische Themen Ihrer Kinder abhandeln.
Ihr Praxisteam Dr. Salbach