Implantate
Der festsitzende Zahnersatz wird von den meisten Patienten gegenüber dem herausnehmbaren bevorzugt. Bei Zahnverlust werden Implantate als Lückenschluss oder zur Befestigung von Zahnersatz als eine ästhetisch anspruchsvolle hochwertige Versorgung immer beliebter.
Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, die im Kieferknochen fest verankert werden. Als Materialien werden überwiegend Titan, Keramik oder Kombinationen verwendet. Der im Knochen sitzende Teil ist oft zylindrisch oder schraubenähnlich gestaltet.
Bei Zahnlücken wird somit die benachbarte Zahnsubstanz geschont, da hier keine Zähne beschliffen werden müssen um eine Brücke zu verankern.
Im Prinzip können bei jedem Patienten Implantate gesetzt werden. Eingeschränkt sind die Möglichkeiten bei Vorliegen von schweren Grunderkrankungen wie Zucker, Leukämie sowie Drogen- und Alkoholabhängigkeit. Bei starken Rauchern sind Misserfolge häufiger als bei Nichtrauchern.
Mangelnde anatomische Voraussetzungen können ebenfalls begrenzen.
Sie haben als Versicherter einer Krankenkasse Anspruch auf zahnmedizinisch notwendige und ausreichende Versorgung. Die Entwicklung der modernen Zahnmedizin hat jedoch nicht Halt gemacht. Es besteht heute eine vielfältige Palette an Behandlungsvarianten zur Verfügung, die ein Optimum bezüglich Ästhetik und Funktion herstellen.
Anamnese:
Prinzipiell kommen Implantate für jeden in Frage. Bei gewissen systemischen
Grunderkrankungen (z.B. Diabetes mellitus) ist das Einbringen eines Implantats
kontraindiziert.
Planung:
Am Modell und röntgenologisch werden die Platzverhältnisse und die
Knochenbreite des Implantatbetts ermittelt. Außerdem wird eine Schleimhautdickenmessung
am vorgesehenen Implantationsort vorgenommen. Diese erfolgt unter örtlicher
Betäubung der Schleimhaut. Danach werden Größe und Typ des
Implantats ausgewählt. Auch Position, Art und Verankerung des später
geplanten Zahnersatzes müssen bereits in dieser Phase ausgewählt
werden
Einbringen des
Implantats:
In der Regel wird ein Implantat unter örtlicher Betäubung in den
Knochen eingebracht. Mit einem Schleimhautschnitt wird der Kieferknochen freigelegt.
Mit Bohrern wird ein Implantatfach angelegt, das der Implantatform entspricht.
Danach wird das Implantat eingesetzt und die Schleimhaut wieder vernäht.
Das Einbringen ist schmerzlos und dauert ca. eine halbe Stunde. Die Einheilzeit
liegt im Unterkiefer zwischen 8 bis 12 Wochen, im Oberkiefer zwischen 4 bis
6 Monaten.
Nach der Einheilzeit wird das Implantat zur Befestigung des geplanten Zahnersatzes freigelegt. Dazu ist in der Regel ein Schleimhautschnitt in örtlicher Betäubung erforderlich. Abschließend erfolgt die zahnärztlich-prothetische Versorgung des Implantats.
Anfertigung der
Überkonstruktion:
Am Ende der Einheilzeit wird am Implantat eine Verschlusskappe entfernt, unter
der sich das Innengewinde befindet. In dieses Gewinde werden die Pfosten zur
Befestigung der geplanten Aufbauten geschraubt. Jetzt wird der geplante Zahnersatz
im Prinzip wie auf einem natürlichen Zahnstumpf angefertigt.
Verhalten nach
der Implantatbehandlung:
Das Implantat darf in der Regel während der Einheilungsphase nicht belastet
werden. ´
Nachkontrollen:
Mindestens zweimalige Kontrolle pro Jahr sollten durchgeführt werden,
um rechtzeitig beginnende Probleme zu erkennen.
Kosten:
Ein Einzelzahnimplantat mit zementierter Krone gibt es schon ab 2000,- Euro.
Darin enthalten sind alle Kosten (Röntgenanalyse, Material, Zahntechnik).
Mit wenigen Ausnahmen gehört die Versorgung mit Implantaten nicht in
den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung