Zahnarztpraxis Dr. Salbach

Härtefallregelung und gleitende Härtefallregelung


Bei geplanten Zahnersatz erhalten Patienten mit geringfügigenEinkommen, d. h. doppelter Festzuschuss oder bei Regelversorgung komplette Übernahme der Kosten.

Geringfügigen Einkommen heißt zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt zählen auch Einkünfte anderer im gemeinsamen Haushalt lebender Angehörigen. Der Grenzwert von 1.022,00 € im Jahr 2010 wird dann erhöht. Für den ersten Angehörigen um 383,25 €, für jeden weiteren Angehörigen um 255,50 €.

Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, existiert eine „gleitenden Härtefallregelung“. Hier die Differenz zwischen den monatlichen Brutto­einnahmen und der entsprechenden Härtefallgrenze wird mit drei multipliziert. Wenn die Eigenbeteiligung der Regelversorgung diesen Betrag übersteigt, zahlt die KK zusätzlich zu ihrem Anteil den übersteigenden Betrag.

Beispielrechnung "Gleitender Härtefall" im Jahr 2010:

Ein allein stehendes Mitglied mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.100 Euro erhält eine Zahnersatzregelversorgung in Höhe von 700 Euro. Der von der BKK zu leistende Festzuschuss beläuft sich auf 300 Euro.

* Härtefallgrenze für Alleinstehende: 1.022 Euro
* Zumutbare Belastung: (1.100 Euro – 1.022 Euro) x 3 = 234 Euro
* Tatsächliche Belastung (ohne Mehrkosten):
700 Euro – 300 Euro = 400 Euro