Bonusheft
Im Bonusheft werden die jährlichen Zahnarztuntersuchungen nachgewiesen. Es zählen nur abgeschlossene Kalenderjahre. Lückenlos sollten 5 Jahre für den ersten Bonusschritt und 10 Jahre für den zweiten Bonusschritt nachgewiesen werden. Dabei wird das Jahr, in dem die Versorgung mit Zahnersatz durchgeführt werden soll, nicht mitgezählt!
Um den Bonus zu erhalten, müssen Sie ab dem 18. Lebensjahr einmal jährlich zur Kontrolluntersuchung gehen. Experten empfehlen jedoch einen mindestens halbjährlichen Rhythmus.
Die Kassengebühr von 10 Euro wird bei zwei reinen Kontrolluntersuchungen im Jahr nicht erhoben.
Der Bonus der Krankenkasse für Zahnersatz ist:
·
50 % bei unregelmäßigen Zahnarztbesuchen befundorientierter Festzuschuss
· 60 % bei jährlichen Zahnarztbesuch in den letzten 5 Jahren =
befundorientierter Festzuschuss +20 %
· 65 % bei jährlichen Zahnarztbesuchen in den letzten 10 Jahren
= befundorientierter Festzuschuss + 30 %
· 100 % bei Personen mit geringfügigem Einkommen = doppelter Festzuschuss
oder bei Regelversorgung komplette Übernahme der Kosten.
Zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt zählen auch Einkünfte anderer im gemeinsamen Haushalt lebender Angehörigen. Der Grenzwert von 1.022,00 € im Jahr 2010 wird dann erhöht. Für den ersten Angehörigen um 383,25 €, für jeden weiteren Angehörigen um 255,50 €.
Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, existiert eine gleitenden Härtefallregelung. Hier die Differenz zwischen den monatlichen Bruttoeinnahmen und der entsprechenden Härtefallgrenze wird mit drei multipliziert. Wenn die Eigenbeteiligung der Regelversorgung diesen Betrag übersteigt, zahlt die KK zusätzlich zu ihrem Anteil den übersteigenden Betrag.
Beispielrechnung "Gleitender Härtefall" im Jahr 2010:
Ein allein stehendes Mitglied mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.100 Euro erhält eine Zahnersatzregelversorgung in Höhe von 700 Euro. Der von der BKK zu leistende Festzuschuss beläuft sich auf 300 Euro.
* Härtefallgrenze
für Alleinstehende: 1.022 Euro
* Zumutbare Belastung: (1.100 Euro 1.022 Euro) x 3 = 234 Euro
* Tatsächliche Belastung (ohne Mehrkosten):
700 Euro 300 Euro = 400 Euro